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V3020-17 ·20. November 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Geburtshilfe der Junta de Andalucía ist von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob die von der Junta de Andalucía gewährte Beihilfe in Höhe von 600 Euro für die Geburt eines dritten Kindes (unter drei Jahren) von der Einkommensteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese Leistung nicht steuerpflichtig ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerfreiheit bestimmter staatlicher Familienleistungen, was die Steuerlast für Empfänger dieser Geburtsbeihilfe senkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-11-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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