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V3014-21 ·3. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entschädigung für vorübergehende Immobilienbesetzung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Entschädigung für die vorübergehende Besetzung seiner Wohnung und Garage über einen Zeitraum von 24 Monaten für den Abzug bei Einkünften mit einem Erhebungszeitraum von mehr als zwei Jahren in Betracht kommt. Die DGT stellt klar, dass die Entschädigung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einzustufen ist und somit die Voraussetzungen für diesen Abzug nicht erfüllt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Einordnung von Entschädigungszahlungen für vorübergehende Nutzungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Immobilien), was den Ausschluss bestimmter Steuervergünstigungen für unregelmäßige Einkünfte zur Folge hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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