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V3008-20 ·6. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Immobilienvermietung gilt nur bei Vollzeitbeschäftigung als wirtschaftliche Tätigkeit

Eine Eigentümerin von 20 Immobilien erkundigt sich, ob die Vermietung ihrer Objekte als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden kann. Die DGT stellt klar, dass dies nur dann der Fall ist, wenn mindestens ein Arbeitnehmer mit einem Vollzeitvertrag beschäftigt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit für Vermieter ein, die keine Vollzeitbeschäftigung vorweisen können, was Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Abzugsfähigkeit von Kosten haben kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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