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V3001-20 ·5. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Vermietung von Gewerberäumen durch eine Bruchteilsgemeinschaft unterliegt der MwSt., sofern die Einheit als Unternehmerin auftritt

Es wird die Frage nach der MwSt.- und Einkommensteuerpflicht (IRPF) bei der Vermietung von Gewerberäumen im Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft gestellt. Die DGT stellt fest, dass die Vermietung der MwSt. unterliegt, wenn die Gemeinschaft das unternehmerische Risiko trägt, und im Rahmen der Einkommensteuer als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung oder als fiktive Einkunft (Imputación de rentas) zu behandeln ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifikation von Bruchteilsgemeinschaften bei der gewerblichen Vermietung und die daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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