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V2997-23 ·15. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ansässige Gesellschaften und deren wirtschaftlich Berechtigte können von der Meldepflicht für Auslandsvermögen befreit sein, sofern die Buchführung erfolgt

Es wird die Frage geklärt, ob eine in Spanien ansässige Gesellschaft die Meldepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte erfüllen muss, wenn sie Anteile an einer nicht ansässigen Gesellschaft hält. Die DGT stellt klar, dass sowohl die Gesellschaft als auch deren wirtschaftlich Berechtigte von der Meldepflicht befreit sein können, sofern die entsprechenden Werte in der Buchhaltung der ansässigen Gesellschaft einzeln ausgewiesen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für Unternehmen, die Auslandsbeteiligungen halten, und reduziert den administrativen Aufwand, sofern eine ordnungsgemäße Einzelbuchführung nachgewiesen werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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