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V2987-16 ·27. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Handel mit Kunststoffabfällen unterliegt nicht dem Reverse-Charge-Verfahren und unterliegt dem Steuersatz von 21 %

Ein Unternehmen für die Verwertung und den Handel mit Kunststoffabfällen erkundigt sich, ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung nicht anwendbar ist und der allgemeine Steuersatz gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich Kunststoffabfälle müssen bei der Umsatzsteuerabrechnung den Regelsatz anwenden, anstatt das Reverse-Charge-Verfahren zu nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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