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V2986-20 ·5. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaikanlagen unterliegt dem MwSt-Satz von 21 % ohne IRPF-Quellensteuer

Es wird die steuerliche Behandlung der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Einkommensteuer (IRPF) bei der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Photovoltaikanlage angefragt. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang dem allgemeinen MwSt-Satz unterliegt und die Einnahmen als Einkünfte aus Immobilienvermögen ohne IRPF-Quellensteuer zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Pachtverträgen für Erneuerbare-Energien-Projekte und bestätigt die Anwendung des Regelsatzes der MwSt sowie die Einstufung als Immobilienertrag ohne Abzug von Quellensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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