Zum Inhalt springen
V2972-23 ·14. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Betriebsstätte durch Nutzung logistischer Dienstleistungen eines unabhängigen Vermittlers

Ein Unternehmen auf den Kanarischen Inseln fragt an, ob die Beauftragung eines Vermittlers auf dem spanischen Festland für den Druck und Versand von Waren eine Betriebsstätte im Anwendungsbereich der MwSt. begründet. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte vorliegt, sofern der Vermittler unabhängig agiert und nicht befugt ist, im Namen des anfragenden Unternehmens Verträge abzuschließen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Inanspruchnahme externer Logistikdienstleistungen durch einen unabhängigen Dritten keine steuerliche Betriebsstätte begründet, solange keine vertretungsberechtigten Funktionen ausgeübt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt