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V2964-18 ·16. November 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Hausrat gehört zur Erbmasse, aber nicht zum Reliktbestand für dessen Berechnung; Zurechnung erfolgt nach Erbanteil

Es wird geklärt, ob der Hausrat in die Berechnungsgrundlage für Vermächtnisse einbezogen werden muss und wie dieser unter den Begünstigten aufzuteilen ist. Die DGT stellt klar, dass Vermächtnisse nicht zum Reliktbestand gehören und der Hausrat den Erben entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen der Gesamterbmasse und dem Reliktbestand für die Berechnung von Vermächtnissen sowie die Methode der Zurechnung des Hausrats auf die Erben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-11-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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