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V2915-23 ·31. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von Vereinsbeiträgen möglich, wenn Leistungen als Gegenleistung erbracht werden

Ein Mitglied erkundigte sich, ob Beiträge an einen Verein zur Unterstützung von Legasthenie im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT entschied, dass diese nicht abzugsfähig sind, sofern die Zahlung eine Gegenleistung für empfangene Dienstleistungen darstellt, wie etwa psychologische oder schulische Unterstützung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Beiträge nur dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn sie ohne Gegenleistung geleistet werden; sobald eine Dienstleistung im Gegenzug erfolgt, entfällt der Charakter der Spende.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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