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V2899-15 ·6. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietete Immobilien einer Holding nicht als wirtschaftliche Tätigkeit für die Vermögenssteuerbefreiung anerkannt, wenn kein Personal vorhanden ist

Es wurde angefragt, ob die Immobilien einer Holdinggesellschaft als der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden können, um die Befreiung von der Vermögenssteuer in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass die Vermietungstätigkeit ohne Beschäftigte mit Arbeitsvertrag und Vollzeitbeschäftigung keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und die Immobilien somit nicht als geschäftlich zugeordnet gelten können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Besitzer von Immobilien über Holdinggesellschaften riskieren den Verlust der Vermögenssteuerbefreiung, wenn die Verwaltung der Objekte nicht durch eigenes Personal mit Arbeitsvertrag abgesichert ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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