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V2885-15 ·6. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen anwendbar bei Erfüllung der LIS-Voraussetzungen und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen einer Gesellschaft in eine andere unter das Sonderregime für Umstrukturierungen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies anwendbar ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung, die Haltedauer und die Art der Gesellschaft erfüllt sind, vorausgesetzt, die Transaktion verfolgt wirtschaftliche Gründe und keine rein steuerliche Absicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Sonderregime bei Umstrukturierungen, sofern die wirtschaftliche Substanz gegenüber der steuerlichen Gestaltung überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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