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V2883-20 ·23. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Besondere Regelung für Reisebüros auf Transportdienstleistungen in eigenem Namen mit fremden Mitteln anwendbar

Ein Reisebüro erkundigt sich, ob die besondere Regelung für Reisebüros auf Shuttle-Transportdienstleistungen anzuwenden ist, die mit Mitteln Dritter durchgeführt werden, und wie der Vorsteuerabzug zu erfolgen hat. Die DGT stellt fest, dass die besondere Regelung anwendbar ist, und erläutert die Handhabung des Vorsteuerabzugs für Aufwendungen, die unmittelbar dem Reisenden zugutekommen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Reisebüros auch bei der Nutzung von Drittanbietern für Transportleistungen, sofern diese im eigenen Namen erbracht werden, und klärt die steuerliche Behandlung des Vorsteuerabzugs.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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