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V2873-20 ·23. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überlassung von Flächen einer öffentlichen Universität an eine Stiftung unterliegt der MwSt.

Eine öffentliche Universität erkundigte sich, ob die Überlassung ihrer Räumlichkeiten an eine von einer Autonomen Gemeinschaft abhängige Stiftung sowie die Weiterberechnung damit verbundener Kosten der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Überlassung eine steuerpflichtige Leistung darstellt und die Weiterberechnung von Kosten eine steuerpflichtige Dienstleistung ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Überlassung von Immobilien durch öffentliche Bildungseinrichtungen an verbundene Stiftungen keine steuerfreie Tätigkeit darstellt, sondern als steuerpflichtige Leistung zu behandeln ist, was die Buchführung und Kostenweitergabe betrifft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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