Zum Inhalt springen
V2869-15 ·5. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen für Verwaltungsaufgaben und sonstige Dienstleistungen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wird geklärt, wie Gesellschafter einer Gesellschaft, die Verwaltungsaufgaben und andere technische Dienstleistungen erbringen, in der Einkommensteuer (IRPF) zu besteuern sind. Die DGT stellt fest, dass Zahlungen für die Verwaltung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und andere Dienstleistungen nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten einzustufen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen für Gesellschafter-Verwalter und grenzt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt