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V2864-20 ·22. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen für nicht bebautes Land auf einem ländlichen Grundstück mit Schuppen

Eine Eigentümerin erkundigt sich, ob für ein ländliches Grundstück, das einen landwirtschaftlichen Schuppen umfasst, Immobilienerträge zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass eine Zurechnung für den nicht bebauten Teil der Parzelle nicht erfolgt, sofern dieser nicht einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für nicht bebaute Flächen auf ländlichen Grundstücken keine fiktiven Einkünfte (Imputed Rents) zu versteuern sind, solange keine wirtschaftliche Nutzung vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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