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V2862-20 ·22. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Gebäuden im Bau oder nicht nutzbaren Objekten

Es wird geklärt, ob eine Nießbraucherin von Wohnungen, denen aufgrund des unvollendeten Zustands die Wohnberechtigung fehlt, Immobilienerträge zu versteuern hat. Die DGT stellt fest, dass keine Zurechnung erfolgt, wenn nachgewiesen wird, dass das Objekt im Bau ist oder aus städtebaulichen Gründen nicht nutzbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen an die tatsächliche Nutzbarkeit des Objekts gebunden ist, was Steuerpflichten für unfertige Bauvorhaben ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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