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V2850-21 ·17. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerbefreiung für Online-Kurse: Unterscheidung zwischen elektronischen Dienstleistungen und Bildungsleistungen

Ein Unternehmen auf den Kanarischen Inseln erkundigt sich nach der Umsatzsteuerbefreiung für seine Online-Fortbildungskurse. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn es sich um eine Bildungsleistung (mit menschlicher Intervention) handelt und nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung (automatisiert). Zudem müssen spezifische Genehmigungsvoraussetzungen und Lehrpläne erfüllt sein.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen genau prüfen, ob ihre digitalen Angebote eine menschliche Komponente enthalten, um die Steuerbefreiung für Bildungszwecke in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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