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V2849-23 ·23. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferung von zubereiteten Speisen unterliegt dem 10 %-Steuersatz, unabhängig davon, ob es sich um eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung handelt

Der Anfragende möchte wissen, ob der Verkauf von Pizza und Erfrischungsgetränken zum Verzehr außerhalb des Lokals als Warenlieferung oder als Dienstleistung einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass die Qualifizierung davon abhängt, ob vorrangig Nebenleistungen erbracht werden, in beiden Fällen jedoch der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % für die Lieferung von zubereiteten Speisen, unabhängig von der steuerrechtlichen Einordnung als Lieferung oder Dienstleistung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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