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V2847-19 ·15. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Anwendung der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit auf Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Ein in Spanien ansässiger Technischer Architekt erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann, wenn er für eine Gesellschaft in der Dominikanischen Republik arbeitet. Die DGT stellt klar, dass diese Befreiung nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anwendbar ist und nicht auf Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Selbstständige, die Dienstleistungen im Ausland erbringen, nicht von der spezifischen Steuerbefreiung für Auslandsarbeit profitieren können, da diese gesetzlich auf Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen beschränkt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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