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V2842-15 ·1. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überweisung eigener Mittel aus dem Ausland löst in Spanien keine Steuerpflicht aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von in Großbritannien angespartem Kapital und der Nachweismöglichkeit des dortigen Wohnsitzes. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Überweisung eigener Ersparnisse keine Steuern auslöst und der Wohnsitz durch eine Bescheinigung der britischen Steuerbehörde nachgewiesen werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerfreiheit bei der bloßen Übertragung von bereits versteuertem Eigenkapital zwischen verschiedenen Steuergebieten und präzisiert die Anforderungen an den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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