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V2840-16 ·21. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überschuss eines Pensionsplans als Ersatz für Beiträge ist keine Sachbezugsleistung und mindert nicht die Bemessungsgrundlage

Es wurde angefragt, ob ein Überschuss eines Pensionsplans, der zur Deckung der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge verwendet wird, eine Sachbezugsleistung darstellt. Die DGT stellt fest, dass dies keine Arbeitseinkünfte sind, da es sich finanziell nicht um Beiträge des Arbeitgebers handelt, und somit auch keine Minderung der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Verwendung von Planüberschüssen zur Deckung von Arbeitgeberbeiträgen steuerlich nicht als geldwerter Vorteil oder als abzugsfähige Beitragsleistung behandelt werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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