Zum Inhalt springen
V2829-17 ·2. November 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderregelung für Sacheinlagen gemäß Art. 87 LIS

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von 50 % der Anteile einer Gesellschaft X2 in eine Gesellschaft X1 unter die Sonderregelung des LIS fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für diese Regelung nicht erfüllt sind, sofern die Gesellschaft X2 als Haupttätigkeit die Verwaltung von Immobilienvermögen im Sinne der Vorschriften ausübt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Sonderregelung für Sacheinlagen ein, wenn die einbringende Gesellschaft primär im Bereich der Immobilienverwaltung tätig ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-11-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt