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V2827-21 ·16. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückerstattung der gezahlten Vorsteuer über das Sonderverfahren möglich, wenn kein Betriebsstätte vorliegt

Ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die beim Kauf einer Immobilie zur Vermietung gezahlte Umsatzsteuer abgezogen oder erstattet werden kann. Die DGT stellt klar, dass kein Betriebsstätte vorliegt, wenn keine personellen oder technischen Mittel in Spanien zur Verwaltung der Vermietung vorhanden sind. In diesem Fall kann die Rückerstattung nach dem Verfahren gemäß Artikel 119 bis beantragt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen einer Betriebsstätte und der bloßen Verwaltung von Immobilien durch ausländische Steuerpflichtige, was den Zugang zum Sonderverfahren zur Vorsteuererstattung erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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