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V2827-20 ·21. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei russischen Empfängern ohne Betriebsstätte in Spanien

Es wird geprüft, ob die Einbringung von Anteilen an russischen Gesellschaften in eine neue russische Gesellschaft (NEWCO) unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die empfangende Einheit weder in Spanien ansässig ist noch über eine Betriebsstätte in spanischem Hoheitsgebiet verfügt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich des Sonderregimes für Sacheinlagen auf Einheiten mit steuerlicher Ansässigkeit in Spanien oder einer dortigen Betriebsstätte ein, was die steuerliche Planung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen mit Russland erschwert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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