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V2826-14 ·20. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

EU-Beamte mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat behalten ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien

Ein in Belgien ansässiger Beamter der Europäischen Kommission erkundigt sich nach seiner steuerlichen Behandlung in Spanien. Die DGT stellt klar, dass gemäß dem EU-Protokoll Nr. 7 die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bestehen bleibt, wenn der Wohnsitzwechsel aufgrund der beruflichen Tätigkeit erfolgt. In diesem Fall unterliegen alle weltweiten Einkünfte der spanischen Besteuerung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des EU-Protokolls Nr. 7 zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, wodurch EU-Beamte bei berufsbedingtem Wohnsitzwechsel in einem anderen Mitgliedstaat weiterhin in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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