Zum Inhalt springen
V2824-15 ·29. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

UN-Rente in Spanien steuerpflichtig, wenn Begünstigter unbeschränkte Steuerpflicht hat

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Vereinten Nationen erkundigte sich, ob seine Rente bei einem Umzug nach Spanien steuerfrei bleibt. Die spanische Steuerbehörde (DGT) entschied, dass mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenstatus durch den Eintritt in den Ruhestand die steuerlichen Befreiungen entfallen und die Rente der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass internationale Steuerbefreiungen für UN-Mitarbeiter nicht automatisch auf die Ruhestandsphase übergehen, wenn der Steuerwohnsitz nach Spanien verlegt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt