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V2821-20 ·17. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien bleibt wirtschaftliche Tätigkeit bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses und Vollzeitbeschäftigung

Die Anfragende stellt die Frage, ob die Vermietung von Immobilien ihren Status als wirtschaftliche Tätigkeit verliert, wenn der zuständige Mitarbeiter in den aktiven Ruhestand tritt. Die DGT stellt klar, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, sofern der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag und seine Vollzeitbeschäftigung beibehält.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Kontinuität der wirtschaftlichen Tätigkeit für Immobilienvermieter, sofern die personelle Struktur durch das bestehende Arbeitsverhältnis gewahrt bleibt, selbst wenn der Mitarbeiter den aktiven Ruhestand antritt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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