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V2817-23 ·17. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausschluss vom Beckham-Gesetz bei Einkünften aus einer Betriebsstätte

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob die vorherige Besteuerung von Einkünften aus einer Betriebsstätte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (IRNR) den Zugang zum Sonderregime des Beckham-Gesetzes verhindert. Die DGT stellt klar, dass für die Inanspruchnahme dieses Regimes der Steuerpflichtige während des Anwendungszeitraums keine Einkünfte erzielen darf, die als Einkünfte aus einer Betriebsstätte zu qualifizieren wären.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Zugang zum Sonderregime nach Art. 93 LIRPF ist ausgeschlossen, wenn die Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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