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V2812-14 ·20. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Orchesterdienstleistungen und Freizeitaktivitäten eines Konzessionsnehmers für eine Gemeinde unterliegen der MwSt.

Eine Gemeinde erkundigt sich, ob die Verwaltung von Orchesterdiensten und Stierkampfveranstaltungen im Rahmen der öffentlichen Dienstleistungserbringung der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die von der beauftragten Gesellschaft für die Gemeinde erbrachten Dienstleistungen der Steuer unterliegen, auch wenn die Verwaltungsconcession selbst nicht steuerpflichtig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerpflicht der erbrachten Dienstleistungen von der Steuerbefreiung der Konzession selbst zu trennen ist, was für die Abrechnung zwischen Kommunen und privaten Dienstleistern von Bedeutung ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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