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V2798-23 ·16. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Möglichkeit der Anwendung des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF bei Entsendung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses

Ein in Schweden ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das Sonderregime gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann, da er eine Zweigstelle in Spanien leitet. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: keine vorherige Ansässigkeit in Spanien, die Entsendung erfolgt infolge eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber in Spanien und es werden keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes für Entsandte nach dem spanischen Einkommensteuergesetz (LIRPF) und stellt klar, dass die Entsendung unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis resultieren muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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