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V2792-17 ·30. Oktober 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Einbringung von Vermögenswerten erfordert einen eigenständigen Geschäftsbereich und wirtschaftliche Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seines Immobilienvermietungsgeschäfts unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass hierfür ein Geschäftsbereich eingebracht werden muss, der eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet, und dass die Transaktion nicht primär auf die Erlangung steuerlicher Vorteile abzielt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass das Sonderregime für die Einbringung von Vermögenswerten nicht für rein steuerliche Gestaltungen missbraucht wird, sondern eine echte wirtschaftliche Substanz voraussetzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-10-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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