Zum Inhalt springen
V2781-17 ·27. Oktober 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

EU-Beamte mit Steuerpflicht in Spanien müssen Meldung über Auslandsvermögen abgeben

Ein bei der Europäischen Kommission tätiger Beamter mit Wohnsitz in Brüssel, aber unbeschränkter Steuerpflicht in Spanien, erkundigt sich nach der Meldepflicht für eine Immobilie im Ausland. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der Besteuerung des Welteinkommens in Spanien die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die weitreichende Steuerpflicht von EU-Beamten, die in Spanien steuerpflichtig sind, hinsichtlich der Offenlegung ihrer weltweiten Vermögenswerte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-10-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt