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V2778-14 ·15. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zinserträge aus Einlagen sind im IRPF nicht steuerpflichtig, wenn sie nach dem Wegfall der steuerlichen Ansässigkeit fällig werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Zinserträge aus einer Einlage in der Einkommensteuer (IRPF) angeben muss, die im Jahr 2015 fällig werden – dem Jahr, in dem er seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien verliert. Die DGT stellt klar, dass diese Zinsen nicht der IRPF unterliegen, da sie in einem Zeitraum fällig werden, in dem keine Ansässigkeit mehr besteht; sie könnten jedoch der Steuer auf das Einkommen von Nichtansässigen (IRNR) unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei einem Wohnsitzwechsel und grenzt die Zuständigkeit zwischen der IRPF und der IRNR anhand des Zeitpunkts der Fälligkeit ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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