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V2773-14 ·14. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Tätigkeit für in Spanien ansässige Rechtsträger

Eine in Spanien ansässige Forscherin erkundigte sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Arbeitseinkünfte. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Tätigkeit für eine spanische öffentliche Institution und nicht für eine nicht ansässige Einheit ausgeübt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit strikt an die Nichtansässigkeit des Arbeitgebers gebunden ist, selbst wenn die Tätigkeit physisch im Ausland erbracht wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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