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V2771-19 ·9. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ferienvermietung nur bei Vollzeitbeschäftigung oder Hotel-Service als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft

Es wurde angefragt, ob die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken stets eine wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) darstellt. Die DGT stellt klar, dass das Mietrecht für die steuerliche Einstufung nicht maßgeblich ist und für die Qualifizierung als wirtschaftliche Tätigkeit eine Mindeststruktur oder mindestens ein Vollzeitmitarbeiter erforderlich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Anerkennung von Ferienvermietungen als gewerbliche Tätigkeit ein, sofern keine personelle oder infrastrukturelle Mindestausstattung vorhanden ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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