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V2767-16 ·20. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für Sacheinlagen (Art. 87 LIS)

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung einer 50-prozentigen Beteiligung an einem Unternehmen unter das Sonderregime für Sacheinlagen fällt. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und den Besitz erfüllt sind und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendbarkeit des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Beteiligungsübertragungen unter Einhaltung spezifischer Beteiligungs- und Begründungsanforderungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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