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V2763-14 ·14. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Übergabe einer Kläranlage an die Stadtverwaltung

Eine kommunale Gesellschaft erkundigt sich, ob die Übergabe von Erweiterungsarbeiten an einer Kläranlage der Umsatzsteuer unter das Reverse-Charge-Verfahren fällt. Die DGT stellt fest, dass dieser Mechanismus nicht anwendbar ist, da es sich nicht um Bauleistungen aus direkten Verträgen zwischen Bauherr und Bauunternehmer handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Übergabe von Bauwerken an öffentliche Stellen nicht automatisch greift, wenn die vertragliche Konstellation nicht den Anforderungen an direkte Bauverträge entspricht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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