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V2758-15 ·23. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 180.000-Euro-Freigrenze bei Massenentlassungen mit Konsultationszeitraum vor dem 1. August 2014

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die neue Freigrenze von 180.000 Euro für Abfindungen bei Massenentlassungen auf seinen Fall anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass diese Grenze nicht gilt, sofern der Konsultationszeitraum bereits vor dem 1. August 2014 der Arbeitsbehörde gemeldet wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass für bereits laufende Massenentlassungsverfahren, deren Konsultationsphase vor dem Stichtag begann, die alten steuerlichen Regelungen ohne die neue Freigrenze gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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