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V2736-23 ·9. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spenden an religiöse Orden können gemäß Gesetz 49/2002 steuerlich abzugsfähig sein

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Spenden an religiöse Orden im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass die Abzugsfähigkeit davon abhängt, ob die Organisation als begünstigte Institution im Sinne des Gesetzes 49/2002 gilt. Dies schließt Einrichtungen der katholischen Kirche sowie andere Konfessionen ein, die durch Staatsverträge geregelt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung von Spenden an religiöse Organisationen, sofern diese die spezifischen Anforderungen des Sponsoring- und Spendenrechts erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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