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V2730-20 ·7. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Angabe von Auslandseinkünften hängt von der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien ab

Ein in Mexiko ansässiger und tätiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er seine Einkünfte in Spanien deklarieren muss. Die DGT stellt klar, dass die Besteuerung davon abhängt, ob eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien vorliegt. In diesem Fall unterliegen die weltweiten Einkünfte der Steuerpflicht; bei einem nicht ansässigen Status werden nur die in Spanien erzielten Einkünfte besteuert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung über die Steuerpflicht in Spanien richtet sich nach dem Status der steuerlichen Ansässigkeit, was weitreichende Folgen für die Besteuerung des weltweiten Einkommens hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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