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V2724-15 ·22. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für Sacheinlagen gemäß LIS

Ein Weinhersteller erkundigt sich, ob die Einbringung einer Immobilie in eine Gesellschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen der Ansässigkeit, einer Mindestbeteiligung von 5 % und der Zuordnung zur gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind, vorausgesetzt, der Grund ist wirtschaftlicher Natur und nicht rein steuerlich motiviert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die steuerbegünstigte Einbringung von Vermögenswerten in Gesellschaften und betont die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Substanz gegenüber rein steuerlichen Gestaltungsmotiven.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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