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V2716-14 ·10. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der Erwerber eines Grundstücks aus einer Zwangsversteigerung ist Steuerschuldner bei der Reverse-Charge-Regelung

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der Erwerb eines Grundstücks im Wege einer Zwangsversteigerung eine Steuerschuldnerschaft durch den Leistungsempfänger (Reverse Charge) begründet. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion aufgrund der Bebaubarkeit des Grundstücks der Umsatzsteuer unterliegt und der Erwerber als Steuerschuldner gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksübertragungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren und bestätigt die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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