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V2697-18 ·5. Oktober 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferung von Waren mit Installation und Montage in einem anderen Mitgliedstaat erfordert kein Formular 349

Ein Musikinstrumentenbauer erkundigt sich nach dem Ort der Lieferung und der Rechnungsstellung für eine Orgel, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat installiert werden soll. Die DGT stellt fest, dass der Ort der Lieferung dort liegt, wo die Installation erfolgt, und dass es sich nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Formulars 349 handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei Lieferungen mit Montageleistungen im EU-Ausland den Ort der Leistung korrekt bestimmen, um die Meldepflichten nach dem Formular 349 zu vermeiden, sofern die Installation den Ort der Lieferung bestimmt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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