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V2688-15 ·17. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung von Artikel 95 bis LIRPF, wenn das letzte Steuerresidenzjahr 2014 war

Die Anfragende möchte wissen, ob der neue Artikel 95 bis der LIRPF über Veräußerungsgewinne bei Wohnsitzwechsel auf sie anwendbar ist, wenn ihr letztes Jahr des Wohnsitzes in Spanien 2014 war. Die DGT stellt fest, dass die Regelung in diesem Fall keine Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass neue steuerliche Regelungen zum Wohnsitzwechsel keine rückwirkende Wirkung auf Steuerpflichtige haben, deren letzte Steuerresidenz in Spanien vor Inkrafttreten der Norm lag.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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