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V2678-19 ·1. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aktivität der Zahlungsabwicklung über elektronische Gateways unterliegt der MwSt.

Ein E-Commerce-Unternehmen erkundigte sich, ob sein Zahlungs-Gateway-Service, bei dem Einnahmen verwaltet und eine Provision einbehalten wird, ohne das Ausfallrisiko zu tragen, von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit aufgrund des fehlenden Ausfallrisikos als Zahlungsabwicklung einzustufen ist und somit der Steuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Zahlungsdienstleistungen ohne eigenes Kreditrisiko erbringen, können keine Steuerbefreiung für diese Tätigkeit beanspruchen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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