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V2674-21 ·5. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug bei der Errichtung von Wohngebäuden für die steuerbefreite Vermietung möglich

Eine natürliche Person plant den Bau eines Gebäudes zur Vermietung. Die DGT stellt fest, dass sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gilt und das Reverse-Charge-Verfahren bei den Bauleistungen anwenden muss. Ein Vorsteuerabzug für die Baukosten ist jedoch nicht möglich, da die Vermietung von Wohnraum von der Umsatzsteuer befreit ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Vorsteuerabzug für Bauherren ein, die Gebäude für die steuerbefreite Wohnungsvermietung errichten, obwohl sie als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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