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V2673-20 ·31. August 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung über Auslandsvermögen bei Salden unter 50.000 € pro Kategorie

Ein Nutzer fragt, ob die Eröffnung eines neuen Depots über 15.000 € die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte auslöst. Das Finanzamt stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, sofern die Salden der Einlagen und die der Wertpapiere jeweils einzeln die Grenze von 50.000 € nicht überschreiten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Gering, sofern die jeweiligen Vermögenskategorien einzeln unter der Meldeschwelle bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-08-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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