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V2671-21 ·4. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Holdinggesellschaft gilt als gemischt und muss den Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkäufen in ihren Pro-rata-Anteil einbeziehen

Eine Wirtschaftsgruppe, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte (F&E+i) über andere Unternehmen verwaltet, erkundigt sich nach ihrem Status als Holdinggesellschaft und nach der Berechnung des Pro-rata-Anteils für Abzüge. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine gemischte Holding handelt und der Verkauf von Beteiligungen keine Nebentätigkeit darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als gemischte Holding verpflichtet das Unternehmen dazu, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen bei der Berechnung des Pro-rata-Anteils für Steuerabzüge zu berücksichtigen, was die steuerliche Abzugsfähigkeit beeinflussen kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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