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V2669-20 ·18. August 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Architekturleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Melilla unterliegen nicht der MwSt.

Ein Architekt erkundigt sich, ob seine Leistungen für eine Einheit in Melilla der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Melilla handelt, nicht steuerpflichtig ist, da Melilla nicht zum spanischen Anwendungsgebiet der MwSt. gehört.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Nichtigkeit von Dienstleistungen an Immobilien in Melilla aufgrund der besonderen territorialen Anwendung der Mehrwertsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-08-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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